Mehr als Nur Singen
Egal, ob Ihre Stimme im Beruf großen Belastungen ausgesetzt ist, Sie sich auf die Aufnahmeprüfung zum Gesangsstudium vorbereiten oder einfach nur Freude am Singen haben und Ihre Technik verbessern möchten, eine klassische Gesangsausbildung hat einen positiven Einfluss auf viele Bereiche unseres Lebens. Singen stärkt das Selbstbewusstsein, regt Kreativität und Fantasie an und schult das Körpergefühl. Vor allem bei Kindern fördert Singen die Lust am Lernen, entwickelt Kommunikations- und Teamfähigkeit und zeigt ihnen nicht zuletzt Wege zu kreativen Problemlösungen. Der Gesangsunterricht fördert die Konzentrationsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen und das Improvisationstalent wirkt sich positiv bei Sprachstörungen aus.
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Unterrichtsziele
In meiner Gesangsschule unterrichte ich Kinder ab dem neunten Lebensjahr und Erwachsene aller Altersklassen. Meine Methodik orientiert sich am Lehrplan des Verbandes Deutscher Musikschulen und ist an eine Gliederung gebunden, die ein Einhalten des Lehrplans in zeitlichen Etappen ermöglicht und Lernerfolge garantiert. Dabei erfolgt der Unterricht allumfassend in den Bereichen Stimmbildung, Interpretation und Diktion.
Die Stimmbildung befasst sich speziell mit der Entwicklung einer tragfähigen und gesunden Stimme. Durch Übungen wird kontrollierter Einfluss auf die Atmung und auf die für den Gesang nötige Muskulatur genommen. Die Interpretation hat die Umsetzung und Gestaltung des Musikstücks im Fokus. Dies bedingt eine intensive Auseinandersetzung mit dem Werk und dem Komponisten. Bei der Diktion werden Aussprache und Textverständlichkeit trainiert.
Alle drei Bereiche sind für einen guten ausdrucksstarken Vortrag gleich wichtig und werden im Unterricht gemeinsam behandelt. Der Gesangsunterricht erfolgt in der Regel durch die Erarbeitung entsprechender Literatur. Ziel des Unterrichts ist es, am Ende einer zuvor definierten Zeit, ein Gesangsstück vor einem Publikum öffentlich vorzutragen.
Die Stimmbildung befasst sich speziell mit der Entwicklung einer tragfähigen und gesunden Stimme. Durch Übungen wird kontrollierter Einfluss auf die Atmung und auf die für den Gesang nötige Muskulatur genommen. Die Interpretation hat die Umsetzung und Gestaltung des Musikstücks im Fokus. Dies bedingt eine intensive Auseinandersetzung mit dem Werk und dem Komponisten. Bei der Diktion werden Aussprache und Textverständlichkeit trainiert.
Alle drei Bereiche sind für einen guten ausdrucksstarken Vortrag gleich wichtig und werden im Unterricht gemeinsam behandelt. Der Gesangsunterricht erfolgt in der Regel durch die Erarbeitung entsprechender Literatur. Ziel des Unterrichts ist es, am Ende einer zuvor definierten Zeit, ein Gesangsstück vor einem Publikum öffentlich vorzutragen.
KinderZunächst geht es darum, die künstlerische Fantasie und Kreativität der Kinder zu wecken und ihre Konzentrationsfähigkeit zu stärken. Sie lernen ihre Atemtechnik zu kontrollieren und bekommen ein Gefühl für Klang- und Tonbildung. Dazu gehört die Schulung des musikalischen Gehörs ebenso, wie die Erarbeitung einer deutlichen Aussprache. Nach und nach entwickeln die jungen Schülerinnen und Schüler so ein Bewusstsein für den eigenen Körper als Klangraum. Drüber hinaus ist die Vermittlung von Grundlagen der Musiklehre fester Bestandteil des Unterrichts.
Kinder zwischen neun und elf Jahren erhalten pro Schulwoche 30 Minuten Einzelunterricht oder 45 Minuten in der Zweiergruppe. |
Jugendliche & ErwachseneEine gute Gesangstechnik ist die Grundvoraussetzung für eine gesunde Sprech- und Singstimme. Deshalb bilden die Weiterentwicklung der Stimme in Höhe und Tiefe, unter besonderer Beachtung der Balance zwischen Brust- und Kopfstimme, und das Erzielen der gleichen Klangqualität der unterschiedlichen Vokale (Vokalausgleich) einen Schwerpunkt des Gesangsunterrichts. Darüber hinaus werden die musikalische und inhaltliche Gestaltung, Textgestaltung sowie die seelische und emotionale Ausdrucksfähigkeit durch Erarbeitung melodischer, rhythmischer, dynamischer, formaler und stilistischer Elemente weiterentwickelt. Sie erhalten weiterführende Kenntnisse in Hörerziehung und Musiklehre und erhalten praktische Tipps zum eigenständigen Üben.
Kindern ab 12 Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen biete ich pro Woche ein bis zwei Unterrichtsstunden zu 45 oder 60 Minuten an. Der Unterricht orientiert sich an den Schulwochen. |
Alle Leistungen im ÜBERBLICK
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Preise
Einzelstunde30 Minuten*
43 Euro 45 Minuten 61 Euro 60 Minuten 79 Euro |
10er Karte30 Minuten*
360 Euro/Einzelunterricht 230 Euro/Duounterricht 45 Minuten 520 Euro/Einzelunterricht 350 Euro/Dounterricht 60 Minuten 700 Euro/Einzelunterricht 465 Euro/Duounterricht |
Jahresvertrag30 Minuten*
1.092 Euro/Jahr (91 Euro/Monat) 45 Minuten** 1,638 Euro/Jahr (136,50 Euro/Monat) 60 Minuten** 2,184 Euro/Jahr (182 Euro/Monat) |
Den Unterrichtsvertrag können Sie sich hier herunterladen. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag per E-Mail oder Post zurück. Sie können ihn natürlich auch gerne zu Ihrer nächsten Gesangstunde mitbringen.
*nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
**auch im 14-tägigen Rhythmus möglich
Es gelten die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen,
**auch im 14-tägigen Rhythmus möglich
Es gelten die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen,
Ute Büttner |
Diplomgesangspädagogin
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Nach meinem erfolgreich abgeschlossenem Gesangsstudium in den Fächern Lied, Oper, Oratorium und Operette und dem anschließendem Studium zur Diplomgesangspädagogin an der Hoschule Carl Maria von Weber Dresden, sammelte ich erste Erfahrungen als Gesangslehrerin an der Bezirksmusikschule Paul Büttner und als Stimmbildnerin des Kinderchores der Dresdner Philharmonie, bevor ich als Lehrerin für klassischen Sologesang an meine Alma Mater zurückkehrte.
1990 nahm ich eine Stelle als Dozentin für Gesang und Stimmbildung beim Windsbacher Knabenchor an, wo ich 21 Jahre bleiben sollte. Wahrend dieser Zeit nahm ich außerdem Lehraufträge an der Johannes Gutenberg Universität und an der Hochschuke fur Musik Nürnberg wahr, wo ich die Facher Lied, Oper, Oratorium und Operette sowie Methodik, Didaktik und Stimmphysiologie lehrte. Darüber hinaus unterrichtete ich von 1994-2008 Stimmbildung bei den Chören am Fuldaer Dom. 2010 gründete ich die Klassische Gesangsschule Ute Büttner. Hier arbeite ich mit Gesangsschülern aller Altersklasse zusammen, deren musikalische Vorkenntnisse vom Hobbysanger bis zum angehenden Berufssänger variieren. Eine Vielfalt die ich sehr genieße und von der meine Schüler ebenfalls profitieren. Zudem unterrichte ich regelmasig im Rahmen der musikalischen Nachwuchsförderung an der Modell- und Gesamtschule am Obersberg in Bad Hersfeld. Im Tonkünstlerverband und dem Bund Deutscher Gesangspädagogen bin ich aktives Mitglied. |
TERMINE
Was nützt die schönste Stimme, wenn sie niemand hören kann? Deshalb organisiere ich für meine Schüler regelmäßig Konzerte und bereite ihre Teilnahme an Wettbewerben vor. Kommen Sie doch mal zu einer der kommenden Aufführungen vorbei?
14. Mai 2017, 17.00 Uhr
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PFINGSTEN 2017
Jugend Musiziert - Bundeswettbewerb
Marisa Linß (Altersklasse VII) Klavier: Christoph Müller |
9. JunI 2017, 17.00 UHR
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Konzerte
Ein wichtiger Aspekt des Gesangsunterrichts ist das Sammeln von Bühnenerfahrung. Durch regelmäßige Konzerte haben die Schülerinnen und Schülern meiner Klassischen Gesangsschule nicht nur die Möglichkeit, ihre Fortschritte in der Öffentlichkeit zu präsentieren, sondern stärken auch ihr Selbstbewusstsein und lernen, sich auf andere einzustellen – eine Voraussetzung für soziale Kompetenz. Das Auftreten vor Publikum fordert zudem die Konzentrationsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen und das Improvisationstalent von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen.
Hören Sie doch einmal in den Mitschnitt des Konzerts der Klassischen Gesangsschule Ute Büttner vom April 2016 in der Evangelischen Barockkirche Philippsthal rein oder kommen Sie zu einem der nächsten Konzerte. |
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JUgend Musiziert
Des Wettbewerb „Jugend musiziert“ hat in Deutschland eine lange Tradition. Seit 1963 dient er der Förderung von Jugendlichen mit professionellen musikalischen Ambitionen und Hobbymusikern.
Jährlich nehmen bundesweit mehr etwa 20.000 Nachwuchstalente an dem Wettbewerb teil, der unter der Trägerschaft des Deutschen Musikrats und der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten steht. Seit der Gründung meiner Klassischen Gesangsschule nehmen in jedem Jahr auch einige meiner Schüler mit großem Erfolg an diesem einzigartigen Wettbewerb teil. Ich bin stolz darauf, dass sie regelmäßig zu den Preisträgern auf Landes- und Bundesebene gehören. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um mehr über die Preisträger meiner Gesangsschule zu erfahren. |
Hier geht's zu ihrer ersten GESANGSTUNDE
Sie haben eine Frage oder möchten eine kostenlose Probestunde vereinbaren? Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
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Allgemeine UNterrichtsbedingungen
1.Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in (bzw. der gesetzliche Vertreter) erklärt sich durch den Abschluss des Unterrichtsvertrages, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
2.Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Bundeslandes Hessen.
3.Unterrichtsausfall und Krankheit
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Schüler/ die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des/der Schüler/in entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Sollte der Unterricht wegen Krankheit der Lehrkraft entfallen, so wird das Honorar, falls es sich mehr als um eine ausgefallene Stunde im Kalenderjahr handelt, um den auf die ausgefallene Unterrichtszeit entfallenen Anteil gekürzt.
4. Honorarerhöhung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft erfolgt jeweils zu Schuljahesbeginn. Sie muss dem Schüler bis zum 1. Juni angekündigt werden. Die Erhöung des Unterrichtshonorars wird 3 Monate nach Ankündigung (1. September) fällig. Sie muss dem Schüler bis zum 1. Juni angekündigt werden.
5.Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann zum 31.August und 28.Februar eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 15.Januar bzw. 15.Juni vorliegen. Während des Schulhalbjahres ist eine Kündigung nur aus zwingendem Anlass (z.B. längere Krankheit, Umzug o. Ä.) möglich.
6. Haftung
Es besteht keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Teilnahme am Unterricht oder bei Veranstaltungen der Klassischen Gesangsschule Ute Büttner entstehen.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Inhaltlich verantwortlich:
Diplom Gesangspädagogin Ute Büttner
Am Geisküppel 4
36093 Künzell
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 18 808 60499:
Aufsichtsbehörde: Finanzamt Fulda
Haftungsausschluss:
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